Erste Hilfe
Erste Hilfe – Quelle LFV Bayern
Veröffentlichungen und Informationen aus der Arbeit des Fachbereiches
Umfang der Erste Hilfe Ausbildung in den Bayerischen Feuerwehren
Die Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV2) sieht 16 UE zum Thema Lebensrettende Sofortmaßnahmen (Erste Hilfe) vor.
Zum 01. April 2015 sieht die Ausbildung der betrieblichen Ersthelfer in Betrieben eine Erstschulung von 9 UE und eine Fortbildung von 9 UE alle zwei Jahre vor.
Voraussichtlich werden sich auch die Anforderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bei der Beantragung einer Fahrerlaubnis in der Folge ändern.
Für den Bereich der Ausbildung in den bayerischen Feuerwehren werden aber auch weiterhin die Vorgaben der FwDV 2 als sinnvoll und notwendig angesehen.
Der Landesfeuerwehrarzt hat hierzu eine Stellungnahme herausgegeben.
Herausgegeben vom:
LandesFeuerwehrVerband Bayern, Carl-von-Linde-Straße 42, 85716 Unterschleißheim, Telefon: 089 388 372 12 – Email: fb8@lfv-bayern.de
Stand: April 2015
Fachinformation für Feuerwehren
(Grund-)Ausbildung in Erster Hilfe im Rahmen der Modularen Truppausbildung
Die Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 2 sieht bzgl. der Ausbildung von Feuerwehrdienstleistenden im Rahmen der Truppausbildung 16 Unterrichtseinheiten vor. Auch wenn die FwDV 2 in Bayern nicht verpflichtend eingeführt ist, so besteht doch ein fachlicher Konsens im bundesweiten Feuerwehrwesen, dass man von einem Feuerwehrangehörigen mehr, auch im Hinblick auf die Erste Hilfe, von Seiten der Bürger erwartet als von einem „normalen“ Verkehrsteilnehmer. Dies ist auch die Auffassung des Fachbereiches 8 – Modul Ärztlicher Dienst und Gesundheitswesen im LFV Bayern.
Auszug aus der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 Thema: Lebensrettende Sofortmaßnahmen (Erste Hilfe) 16 Unterrichtseinheiten
Ziel: Lebensrettende Sofortmaßnahmen im Rahmen der Ersten - Hilfe selbstständig leisten können
Diese Ausbildung soll unter Berücksichtigung feuerwehrspezifischer Belange auch von Rettungsdienstorganisationen durchgeführt werden!
- Überprüfung der Vitalfunktionen - Transport und Lagerung von Verletzten
- Reanimation - Erstversorgung von Verletzten
Unter diesem Gesichtspunkt wurden auch der Stundenansatz und die Lernziele in der Modularen Truppausbildung bei den bayerischen Feuerwehren konzipiert bzw. wird so vorgesehen.
Es ist also auch weiterhin erforderlich, dass Feuerwehrangehörige im Rahmen ihrer Modularen Truppausbildung (früher Feuerwehrgrundausbildung) eine Erste Hilfe Ausbildung über 16 UE erhalten.
Bis zu einer Überarbeitung des Lehrplanes bzw. der Inhalte, auch unter Berücksichtigung der feuerwehrtechnischen Belange, des bisherigen Erste Hilfe Kurses über 16 UE, sollen auch weiterhin die Inhalte des bisherigen Erste Hilfe Kurses bei den Feuerwehren im Rahmen der Modularen Truppausbildung mit 16 UE ausgebildet werden.
Die Frage einer BG-Anerkennung oder einer Anerkennung für die Erteilung einer Fahrerlaubnis stellt sich hier erst einmal nicht.
Gleichwohl war und ist es auch unser Ansatz, dass die Inhalte der Erste Hilfe Ausbildung bei Feuerwehrangehörigen auch für die Erteilung einer Fahrerlaubnis ausreichend sind. Ab der Fahrerlaubnis Klasse C sind ja derzeit auch noch die 16 UE des Erste Hilfe Kurses nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) maßgebend. Ob sich hier die FeV ändert ist uns noch nicht bekannt. Es spielt aber auch für die Ausbildung bei den Feuerwehren keine Rolle.
Klaus FRIEDRICH
Landesfeuerwehrarzt