Die Modulare Truppausbildung

Mit der modularen Truppausbildung (MTA) hat Bayern Neuland betreten und ein zukunftsweisendes Modell für die Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren entwickelt.

Ziel der MTA ist eine Truppausbildung, die mit der Qualifikation Truppführer abschließt und modular aufgebaut ist, so dass sie jeder Feuerwehr, unabhängig von deren Ausstattung gerecht wird.

Die Modulare Truppausbildung ist gegliedert in ein Basismodul und ein Ausbildungs- und Übungsmodul.

Das Basismodul

  • Vermittelt fahrzeugunabhängig grundlegende Tätigkeiten eines Trupps innerhalb einer taktischen Einheit für den Lösch- und Hilfeleistungseinsatz 
  • Beinhaltet notwendiges Wissen für die spätere Verwendung als Truppführer 
  • Ermöglicht die Teilnahme an Einsätzen nach Modulabschluss unter Beachtung des Art. 7 BayFwG 
  • Beinhaltet die Sprechfunker-Qualifikation
  • Beinhaltet ein Ausbildung in Erster Hilfe in in 9 + 7 Stunden
  • Umfasst einen Rahmen von ca. 115 Ausbildungsstunden

Das Ausbildungs- und Übungsmodul

Nach Abschluss des Basis- Moduls und erfolgreicher Zwischenprüfung nehmen die Anwärter am Modul Ausbildungs- und Übungsdienst teil.

Ähnlich wie im Dualen Berufsausbildungssystem das Grundwissen in der Berufsschule vermittelt wird, erlernt der Feuerwehrmann die Grundfertigkeiten im Basismodul.

Dabei sind die Auszubildenden unter sich und werden schrittweise an die Aufgaben im Einsatzgeschehen herangeführt. Neben den theoretischen Grundlagen werden hier vor allem einzelne Tätigkeiten geübt. Die Einsatzübungen des Basismoduls führen diese Tätigkeiten zusammen, beinhalten aber keine besonderen Schwierigkeiten oder Störungen.

Ebenso, wie in der Berufsausbildung diese Grundfertigkeiten dann im Betrieb vertieft und angewendet werden, nimmt der Anwärter nach dem Basismodul mit Vollendung des 16. Lebensjahrs am Modul „Ausbildungs- und Übungsdienst“ teil.

Dies erfolgt ganz bewusst nicht als eigener „Lehrgang“, sondern durch Teilnahme am regelmäßigen Übungsbetrieb der Feuerwehr über mindestens 2 Jahre. Hier bleiben die Auszubildenden nicht unter sich, sondern lernen die Abläufe, die Besonderheiten und die Einsatzkräfte ihrer eigenen Feuerwehr kennen.

Die erworbenen Kenntnisse werden z.B. in den Einsatzübungen vertieft und gefestigt, dabei lernt der Auszubildende auch die Zusammenarbeit mit z.B. Atemschutztrupps.

Reine „Theorieeinheiten“ oder das Training von Einzelaufgaben ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Selbstverständlich können im Rahmen des Übungsdienstes jedoch mangelnde handwerkliche Fähigkeiten nachgeschult werden.

Für die Durchführung des Modul Ausbildungs- und Übungsdienst gibt es Handzettel zur Übungsdurchführung.

Im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten und Einsatzschwerpunkte sollen die Übungen der Feuerwehr so gestaltet werden, dass der angehende Truppführer „im geschützten Raum“ Erfahrungen sammeln kann. Schwerpunkt der Funktion „Truppführer“ ist ja die Umsetzung eines Auftrags innerhalb der taktischen Einheit, einschließlich des Erkennens von Gefahren und des Reagierens auf Störungen.

Damit jedem Teilnehmer genügend Übungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, wurde ein Zeitansatz von (mindestens) 40 Stunden innerhalb von zwei Jahren gewählt.

Bei regelmäßiger Teilnahme am Übungsdienst der eigenen Feuerwehr dürfte dieser Zeitansatz auch bei eventuellen Ausfallzeiten (Schichtdienst, Urlaub, Krankheit,…) in der Regel überschritten werden.

Abschluss der Modularen Truppausbildung – Truppführer-Qualifikation

  • Die Modulare Truppausbildung endet mit der Abschlussprüfung. 
  • Die Abschlussprüfung besteht aus: 
  • Schriftlichem Teil und 
  • Praktischem Teil (Truppaufgabe und einer Einsatzübung als Staffel- oder Gruppenaufgabe) 
  • Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist mindestens der Abschluss des Basismoduls und der Nachweis des Modul Ausbildungs- und Übungsdienst

Information der SFS Würzburg zu den Prüfern

Die Organisation und Leitung der Ausbildung der Feuerwehrdienstleistenden ist in erster Linie Aufgabe der Kommandanten (vgl. Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayFwG). Die Kreisbrandräte haben jedoch dafür Sorge zu tragen, dass die auf örtlicher Ebene durchgeführten Lehrgänge einheitlichen Anforderungen auf Grundlage der Ausbilderleitfäden und Feuerwehrdienstvorschriften entsprechen(…). Den Kreisbrandräten sind auf Verlangen die Ausbildungspläne vorzulegen sowie Gelegenheit zur Inspektion des Ausbildungsbetriebs und zur Abnahme der Prüfung zu geben (VollzBekBayFwG, Abschnitt 19.1.1).
Die Zwischenprüfung und die Abschlussprüfung werden von mindestens 2 Prüfern abgenommen.
Mindestens einer der Prüfer muss den Lehrgang „Fachteil Ausbilder für Modulare Truppausbildung” (oder den Lehrgang „Ausbilder TM/TF” bzw. „Fachteil Ausbilder TM/TF”) an einer Staatlichen Feuerwehrschule erfolgreich abgeschlossen haben.
Diese Prüfer sollten, z. B. für die Einzelaufgaben, durch geeignete Führungsdienstgrade (z. B. Zugführer, Gruppenführer, Kommandanten, …) unterstützt werden.
Der Ausbildungsleiter sollte während der Prüfung für Rückfragen zur Verfügung stehen.